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Was muss bei einer Rollstuhlversorgung beachtet werden?

 

  • Ein Arzt, dies kann der Hausarzt oder ein spezieller Facharzt sein, stellt das Rezept für einen Rollstuhl aus

 

  • Die Auswahl des passenden Rollstuhls ist vor allem von drei Faktoren abhängig:

1. vom Handicap des Anwenders

Vom Handicap des Anwenders hängt natürlich in großem Maße die Auswahl des geeigneten Rollstuhls ab.

Beispielfragen zum Handicap:
-Was kann der Anwender und wie lange kann er es?
Kann der Anwender selbst fahren oder wird er ausschließlich oder zeitweise geschoben?
Auch wenn ein Kind z.B. zeitweise selbst aktiv fahren kann, kann es doch sein, dass es nach kurzer Zeit ermüdet und in einer passiven Lage geschoben oder der Rollstuhl gekantelt werden muss. Ein Aktivrollstuhl mit Kantelfunktion wäre dann hier die richtige Wahl (Beispielsweise Mio Move oder Tilty Vario).

– Benötigt der Anwender eine Sitzschalenversorgung?

2. von Einsatzbereich des Rollstuhls

Beispielfragen zum Einsatzbereich:
Ist der Rollstuhl für innen, für außen oder für beides?
– Ist der Rollstuhl für die Schule/Arbeit oder für zu Hause?
– Muss der Rollstuhl oft verladen und transportiert werden?

3. von der Anpassbarkeit des Rollstuhls an die speziellen Bedürfnisse des Anwenders

Beispielfragen zur Anpassbarkeit:

Kann der Anwender nur eine Hand zum Antreiben benutzen, wäre ein Doppelgreifreifen sinnvoll mit dem er die Gegenseite mitantreiben kann.

Wie ist die Körperkontrolle des Anwenders? Braucht er eventuell körperunterstützende Positionierungshilfen  wie beispielsweise Pelotten, Gurte oder Kopfstützen?

Ein geübter Berater kann durch gezieltes Fragen in kurzer Zeit mögliche Modelle für die Versorgung identifizieren. Im weiteren Gespräch, beim Messen der Körpermaße und dem gemeinsamen Ausfüllen des Anpassbogens/Bestellblatts werden dann weitere Ausstattungsoptionen besprochen.

 

  • Rollstuhl Probe fahren

Nutzen Sie die Möglichkeit einen Demorollstuhl zu testen.

Einen Rollstuhl im Prospekt zu sehen oder tatsächlich „unter dem Hintern“ zu haben ist ein riesengroßer Unterschied. Gerade Selbstfahrer sollten vor der Bestellung schon einmal Probe fahren. Unsere Empfehlung ist, mehrere Modelle zu testen und dann zu entscheiden in welchem sie sich am wohlsten fühlen. Natürlich kann nicht jedes Sanitätshaus alle Größen aller Marken im Ausstellungsraum vorrätig haben. Es kann aber ihre Maße und Anforderungen aufnehmen, mögliche Modelle mit ihnen besprechen und dann zwei oder drei (annähernd) passende Demo-Modelle bei den Herstellern anfordern. Diese können Sie dann mehrere Tage oder Wochen testen.

Ihr Sanitätshaus kann sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir schicken gerne einen Rollstuhl aus unserem umfangreichen Demo-Bestand.

 

  • Die Kostenübernahme findet durch den Kostenträger statt, welche Kosten kommen auf Sie zu?

Haben Sie ein Rezept, bezahlen Sie grundsätzlich nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% des Abgabepreises, mindestens 5,-€ und maximal 10,-€.

Aufpreis für höherwertige Hilfsmittel: Der Kostenträger hat die Pflicht Sie mit einem Hilfsmittel zu versorgen, dass den Erfolg der Krankenbehandlung sichert, einer drohenden Behinderung vorbeugt oder eine Behinderung ausgleicht. Der Leistungserbringer (also das Sanitätshaus) muss mindestens ein aufzahlungsfreies Hilfsmittel dieser Form anbieten. Es darf Sie also nichts extra kosten. Wünschen Sie allerdings ein Hilfsmittel das Ihnen optisch besser gefällt, dafür aber auch mehr kostet oder Sie wünschen eine medizinisch nicht notwendige Ausstattung, kann der Leistungserbringer eine entsprechende Aufzahlung verlangen. Informieren Sie sich hierüber gegebenenfalls bei Ihrem Kostenträger.

 

  • Der Rollstuhl ist eine Leihgabe des Kostenträgers

Der Kostenträger hat den Rollstuhl bezahlt und ist somit auch Eigentümer.

In manchen Fällen (meist bei Standard-, Leichtgewicht- oder standardisierten Pflegerollstühlen) gehört der Rollstuhl dem Sanitätshaus / Leistungserbringer. Der Kostenträger zahlt dem Leistungserbringer für eine festgelegte Laufzeit eine bestimmte Summe. In diesen sogenannten Dienstleistungspauschalen / Fallpauschalen / Versorgungspauschalen sind, je nach vertraglicher Regelung, alle Leistungen (Lieferung, Einweisung, Reparaturen, Wartungen, sicherheitstechnische Kontrollen, Austausch wenn nicht reparabel) abgegolten sofern diese nicht mutwillig herbeigeführt wurden.

Beispiel: Für einen Standardrollstuhl (Hilfsmittelproduktgruppe 18.50.02.0xxx) wie man ihn aus dem Krankenhaus kennt, bekommt der Leistungserbringer für eine Laufzeit von 5 Jahren meist einen einmaligen Betrag von unter 300,-€.

 

  • Früher an später denken.

Ein Rollstuhl muss auch „wachsende“ Anforderungen mitmachen können. Was im Moment vielleicht noch ausreicht, kann später Probleme verursachen. SORG-Rollstühle sind mitwachsend. Außerdem haben wir bei der Entwicklung unserer Modelle auf eine moderne Modulbauweise geachtet. Das sorgt erst einmal für viele Ausstattungsmöglichkeiten UND dafür, dass auch im Nachhinein und bei gesundheitsbedingten Änderungen/Anforderungen Nachrüstungen auf einfache Art und Weise möglich sind.

 


Weitere hilfreiche Informationen:

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