Suchen
Close this search box.

Warum kann die Hilfsmittelnummer 18.50.03.1 auch für die Versorgung Erwachsener eingesetzt werden?

Adaptiv- oder auch Aktivrollstühle für Kinder stehen im Hilfsmittelverzeichnis unter der Nummer 18.50.03.1. Werden diese Rollstühle allerdings für die Versorgung von Erwachsenen beantragt, kommt es seitens der Kostenträger nicht selten zu Irritationen.

Doch gerade diese Rollstühle mit der Hilfsmittelverzeichnisnummer 18.50.03.1 sind für die Versorgung mancher erwachsener Rollstuhlfahrer mit besonderen Maßen hervorragend geeignet.

Die Rahmengeometrie der meisten Aktivrollstühle im Erwachsenenbereich wurde für normal wüchsige Anwender konstruiert, die erst in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls zum Rollstuhlfahrer wurden. Für einen beispielsweise kleinwüchsigen erwachsenen Rollstuhlfahrer wird jedoch eine verkürzte Sitztiefe oder eine veränderte Sitzhöhe benötigt, die bei den meisten Erwachsenenrollstühlen aufgrund der für Normalwüchsige optimierten Rahmengeometrie nicht einstellbar ist. Selbst im Sonderbau lassen sich diese Aktivrollstühle meisten nicht auf die besonderen Bedürfnisse der kleinwüchsigen Rollstuhlfahrer anpassen, da das Rahmenkonzept solche Einstellungen oft nicht hergibt. Ähnliches gilt auch für Rollstuhlfahrer mit extrem langer Sitztiefe bei sehr schmaler Sitzbreite.

Aus diesem Grund versorgen erfahrene Reha-Techniker Rollstuhlfahrer im Erwachsenenalter mit individuellen, nicht dem Durchschnitt entsprechenden Körperformen auch mit Kinder-Aktivrollstühlen von SORG, denn diese zeichnen sich durch umfangreiche Einstell- und Anpassungsmöglichkeiten aus. So können auch Erwachsene mit den unterschiedlichsten Körperformen optimal versorgt werden.

Allein die Hilfsmittelnummer für Kinder steht einer Versorgung eines Erwachsenen mit einem solchen Hilfsmittel nicht im Weg, da gerade für Kinder konzipierte Stühle enorme Verstellmöglichkeiten aufweisen müssen (einjähriges Kleinkind bis 17-jähriger „Riese“) und es genau diese Eigenschaft sein kann, die für eine spezielle Erwachsenenversorgung notwendig ist.

Um diese Kinderrollstühle für Erwachsene genehmigt zu bekommen, muss die Versorgung begründet werden. Eine Argumentation könnte zum Beispiel sein, dass beim Anwender die Körpergröße nicht dem Alter entspricht und dadurch eine Versorgung mit einem Kinderrollstuhl sinnvoll ist.

>> Klicken Sie hier, um sich diesen Infotext als PDF-Datei herunterzuladen. 

 


Weitere hilfreiche Informationen:

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.