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Wann und wo sollte ein Rollstuhl gewartet werden?

Ein Rollstuhl soll generell immer so gewartet werden, wie es in der Gebrauchsanweisung bzw. im Serviceheft angegeben ist. Die regelmäßige jährliche Inspektion durch ein qualifiziertes Sanitätshaus ist unabdingbarer Bestandteil für die Gebrauchssicherheit des Rollstuhls und Voraussetzung für eine lange Gebrauchsdauer. Darüber hinaus dienen die Inspektionen dem Kostenträger als Nachweis für die Gebrauchstauglichkeit bei einem möglichen, künftigen Wiedereinsatz. Aus Sicherheitsgründen und um Unfällen vorzubeugen, die aus nicht rechtzeitig erkanntem Verschleiß resultieren, ist unter normalen Betriebsbedingungen eine jährliche Inspektion vorgesehen. Der Reha-Techniker überprüft dabei nicht nur die einzelnen Bestandteile des Rollstuhls und deren Funktion, sondern auch die Passgenauigkeit des Rollstuhls.

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Wer bezahlt die Rollstuhlwartung?

Die Inspektion ist nach geltendem Recht § 33 Abs. 1,4 BSG V (Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung) Teil der Versorgungsverpflichtung Ihres Kostenträgers und wird von diesem übernommen. Zur detaillierten Abstimmung empfehlen wir Ihnen, sich bereits im Vorfeld mit Ihrem Kostenträger darüber abzusprechen. Ein weiterer Ansprechpartner für die Rollstuhlwartung ist das Sanitätshaus von dem der Rollstuhl geliefert wurde.

Zusätzlich zu diesen vorgeschriebenen Wartungen sollte der Rollstuhl regelmäßig gereinigt, geprüft und kontrolliert (z.B. Reifenfülldruck, Reifenprofil, die Funktionstüchtigkeit der Bremsen, Beschädigungen etc.) werden.

Bei weiteren Fragen rund um die Wartung und Inspektion Ihres Rollstuhls wenden Sie sich bitte an ein Sanitätshaus Ihres Vertrauens.

 


Weitere hilfreiche Informationen:

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